Nutzung der „Reid- Methode“ bei Verhören
Berlin: (hib/STO) „Ausbildung in und Nutzung der Reid-Methode durch deutsche Bundesbehörden“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1262). Wie die Abgeordneten darin ausführen, entwickelte der US-Amerikaner John E. Reid im Jahr 1947 eine Verhörmethode, die unter dem Namen „Reid-Methode“ bekannt wurde. Nach Ausbildungsunterlagen der Bundespolizei sei es Ziel dieser Methode, „durch einen strukturierten Aufbau der Vernehmung den Täter auf Grund seines verbalen, nonverbalen und paralinguistischen Verhaltens von einer unschuldigen Person zu unterscheiden, teilweise durch Angaben von Unwahrheiten.“ In den Ausbildungsunterlagen werde die Methode kritisch eingeschätzt. „Sie werde zwar in einigen Bundesländern bereits geschult und angewandt, sei aber umstritten. Besonders die Methode der ,akzeptablen Täuschung des Verdächtigen sei problematisch“, schreibt die Fraktion weiter. Wissen will sie unter anderem, welche Kenntnisse die Bundesregierung zu Schulungen von Mitarbeitern von Bundesbehörden in der Reid-Methode hat. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie die Bundesregierung „die Reid-Methode und deren Einsatz durch deutsche Bundesbehörden“ bewertet.
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