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06.05.2014 Inneres — Antwort — hib 227/2014

Aufnahme afghanischer Ortskräfte

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 16. April dieses Jahres sind bislang 110 afghanische Ortskräfte mit 242 Familienangehörigen nach Deutschland eingereist. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/1264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1149) zur „Aufnahme gefährdeter afghanischer Ortskräfte“ hervor. Wie die Fragesteller darin ausführten, hat die Bundesregierung im vergangenen Herbst ein Verfahren zur Aufnahme afghanischer Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen beschlossen, die aufgrund ihrer Tätigkeit für deutsche Behörden als individuell gefährdet gelten. Es handele sich um afghanische Mitarbeiter des Bundesverteidigungs- sowie des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes, deren Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Reduzierung der deutschen Präsenz in Afghanistan endet. Laut Bundesregierung findet für jede afghanische Ortskraft, die eine mögliche Gefährdung angezeigt hat, eine individuelle Prüfung statt. Ergebe diese Prüfung eine konkrete oder latente Gefährdung, erhalte die Ortskraft eine Aufnahmezusage für Deutschland, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Bislang seien 766 Fälle geprüft worden. Insgesamt 300 Ortskräften sei eine Aufnahmezusage erteilt worden (Stand: 16. April 2014). Zur Anzahl der Familienangehörigen, die in die Aufnahmezusagen mit einbezogen wurden, liegen der Antwort zufolge keine statistischen Angaben vor.

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