Kein Datum für Bundesleistungsgesetz
Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrat erkennt an, dass mit dem Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2014 ein struktureller Haushaltsausgleich erreicht wird. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetz der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (18/700), den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/702) vorgelegt hat. Damit werde die Weichenstellung in Richtung des von der Bundesregierung verfolgten Ziels zukünftiger Haushaltspläne ohne Nettokreditaufnahme vorgenommen. Der Bundesrat mahnt unter anderem weiter an, dass die zugesagte Entlastung der Kommunen durch den Bund schnell umgesetzt wird und dass das Bundesleistungsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung unter anderem , dass sie den eingeschlagenen Konsolidierungskurs weiter fortsetzen will. Ein Datum für die Umsetzung des Bundesleistungsgesetzes sei weder im Koalitionsvertrag noch in der Vereinbarung zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages enthalten.
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