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07.05.2014 Ausschuss für Gesundheit — hib 238/2014

Fachdebatte über das Entgeltsystem PEPP

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten halten es für sinnvoll, das in psychiatrischen Fachkliniken vorgesehene neue Vergütungssystem PEPP weiterzuentwickeln und noch wirkungsvoller an die Bedürfnisse der Patienten anzupassen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch in Berlin erklärten mehrere Fachleute, die Novelle sei grundsätzlich nötig und richtig. Patientenvertreter befürchten allerdings eine Verschlechterung der Versorgungslage.Zur Debatte stand das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sehen PEPP äußerst kritisch. Die Grünen verlangen in einem Antrag (18/849) systematische Änderungen, die Linken in einem Antrag (18/557) einen Stopp von PEPP. Befürchtet wird, dass in den Kliniken zu wenig Personal zu wenig Zeit für die Patienten hat und Fehlanreize gesetzt werden, weil das System letztlich nur darauf hinauslaufe, Kosten zu sparen. Kritisiert wird insbesondere die fallbasierte Tageskostenkalkulation mit festgelegten degressiven Vergütungsstufen. Die Linke rügt, mit PEPP würden die umstrittenen Anreize der fallpauschalbasierten Abrechnung übernommen.Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärten, es habe diesbezüglich bereits Verbesserungen im System gegeben. So seien jetzt auch gleiche Tagessätze vorgesehen, mit denen die kritisierten Vergütungssprünge künftig vermieden würden. Ein Sprecher der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachverbände gab jedoch zu bedenken, dass insbesondere in diesem Bereich ausreichend Personal gebraucht werde. Derzeit sei das Personal „eher zu knapp“. Eine Vertreterin des Verbandes der Angehörigen psychisch Kranker berichtete aus Kliniken, die das neue System anwenden, es gebe eine „immense Leistungsverdichtung“ durch einen Wust an Dokumentationspflichten. So fehle Zeit für Patienten und Familien. Zudem seien die Wartezeiten zwischen stationären, teilstationären und ambulanten Behandlungen zu lang. Eine Vertreterin der Bundespsychotherapeutenkammer gab zu bedenken, dass PEPP nur die stationäre und teilstationäre Behandlung umfasse, nicht aber die ambulante Versorgung. Es mangele an einer sektorverbindenden Kooperation. PEPP ist als „lernendes System“ angelegt mit einer vierjährigen, budgetneutralen Einführungsphase (2013 bis 2016) und einer fünfjährigen Überführungs- oder Konvergenzphase (2017 bis 2021). In der budgetneutralen Phase entstehen Einrichtungen durch die Anwendung des neuen Entgeltsystems keine Gewinne oder Verluste. Für die Optionsjahre 2013 und 2014 können die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen selbst entscheiden, ob sie von PEPP Gebrauch machen. Erst ab dem Jahr 2015 soll die Anwendung verpflichtend sein. Im Gespräch ist unter anderem eine Verlängerung der Optionsphase.

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