PKK-Verbot in Deutschland
Berlin: (hib/STO) Das seit 1993 geltende Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland dient laut Bundesregierung „ausschließlich dem Schutz der hiesigen inneren Sicherheit“. Ein Zusammenhang mit den von der türkischen Regierung seit Ende 2012 geführten Gesprächen mit der PKK bestehe nicht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1270(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Verbot sei „aufgrund von Verstößen gegen Strafgesetze sowie Gefährdung der inneren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik“ verhängt worden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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