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19.05.2014 Inneres — Antwort — hib 258/2014

Neuregelung der Optionspflicht

Berlin: (hib/STO) Um die Regierungspläne zur Änderung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/1369) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1206). Wie die Regierung darin ausführt, soll nach ihrem Gesetzentwurf die Optionspflicht in Zukunft für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfallen. Damit müsse sich der Großteil der „Ius-soli-Deutschen“ nicht mehr zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1312) ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. In ihrer Antwort geht die Bundesregierung davon aus, dass „deutlich weniger als zehn Prozent der Betroffenen nach den Kriterien des Regierungsentwurfs nicht als in Deutschland aufgewachsen anzusehen sein werden“. Sie stütze sich bei dieser Annahme „auf die Zahl der derzeit beim Bundesverwaltungsamt anhängigen Optionsverfahren, die aufgrund des Auslandswohnsitzes der Optionspflichtigen in dessen Zuständigkeit fallen“. Deren Anteil an den laufenden Optionsverfahren liege unter zehn Prozent.

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