Sicherheit für Kurzzeit-Beschäftigte
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat derzeit noch keine konkreten Pläne, wie die Ansprüche von kurzzeitig Beschäftigten auf Arbeitslosengeld-I-Bezug verbessert werden können. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/1381) auf eine Kleine Anfrage (18/1061) der Fraktion Die Linke. Darin hatte die Fraktion die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD in Aussicht gestellte Regelung, die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt sein muss, von zwei auf drei Jahre zu verlängern als möglicherweise unzureichend bezeichnet, um kurzzeitig Beschäftigte künftig besser abzusichern. Die Bundesregierung führt in der Antwort aus, dass die bisherige Regelung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, wonach kurzzeitig Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen Zugang zum Arbeitslosengeld bekommen können, auch wenn sie die Versicherungszeit nicht erfüllen, nur in geringem Umfang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld geführt habe. Sie werde deshalb den gesetzgebenden Körperschaften eine Verlängerung der Rahmenfrist vorschlagen, schreibt die Bundesregierung weiter. Eine konkrete Ausgestaltung dieser Regelung stehe jedoch derzeit nicht fest.
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