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21.05.2014 Petition — Bericht — hib 266/2014

14.800 Petitionen im Jahr 2013

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2013 wurden 14.800 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2013 (18/1300) hervor, der am morgigen Donnerstag im Plenum des Bundestages beraten wird. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 924 verringert. Bei 250 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 60 Zuschriften. 6.658 davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de, eingegangen. „Mit 45 Prozent erreichte der Anteil an elektronisch eingereichten Petitionen damit einen neuen Spitzenwert und führte den Trend weiter, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Internet nutzen, um sich mit ihren Anliegen an das Parlament zu wenden“, schreibt der Petitionsausschuss.

In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerium liege das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 21 Prozent der Eingaben (3.067) vorn, gefolgt vom Bundesministerium für Justiz (13 Prozent, 1.879) und dem Innenministerium (12 Prozent, 1.791), schreibt der Ausschuss in seinem Bericht. Die größte Steigerungsrate habe es beim Bundesministerium der Verteidigung (+127 Petitionen, +52,5 Prozent) und dem Bundeskanzleramt (+182 Petitionen, + 50 Prozent) gegeben.

Am Eingabefreudigsten - ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen - hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es in dem Bericht weiter. Die Bundesländer Saarland und Baden-Württemberg belegten danach die Plätze 15 und 16. Mehr als ein Drittel der Vorgänge gehören nach Aussage der Abgeordneten zu den positiv erledigten Petitionen - also jenen, in denen die Eingabe im Sinne der Petenten erfolgreich war. Dabei seien einige Anfragen der Petenten bereits im Vorfeld des parlamentarischen Verfahrens abgeschlossen worden.

In seinem Jahresbericht macht der Petitionsausschuss auch deutlich, dass das Jahr 2013 intensiv dazu genutzt worden sei, den Betrieb der im Herbst 2012 gestarteten neuen E Petitionsplattform zu optimieren. Besondere Berücksichtigung habe dabei das laufende Feedback der Nutzer gefunden. Im weiteren Verlauf des Jahres seien dann Projekte zur funktionalen Weiterentwicklung der Anwendung initiiert worden, wie etwa die Integration des neuen Personalausweises. Als nächstes große Ziel gibt der Ausschuss die Einrichtung von Mechanismen zur einfacheren und strukturierteren Auswertung der Diskussionsforen an, „damit die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger noch besser in die Petitionsbearbeitung des Ausschusses einfließen können - und auch die Öffentlichkeit nach Ablauf der Mitzeichungsphase eine übersichtliche Zusammenfassung der Diskussion zur jeder öffentlichen Petition einsehen kann“.

Weiter wird in dem Tätigkeitsbericht darauf verwiesen, dass im Jahr 2013 in drei öffentlichen Sitzungen insgesamt zehn Eingaben beraten wurden. Dabei ging es unter anderen um die Personalvorgaben in Pflegeheimen, die Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität und bezahlbaren Strom für alle Verbraucher.

Neben den drei öffentlichen Sitzungen habe der Ausschuss weitere 16 Mal nichtöffentlich getagt, heißt es im Bericht. Dabei seien insgesamt 484 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Die vergleichsweise geringe Zahl an Sitzungen - 2012 waren es 26 Sitzungen - wird damit begründet, dass die der Bundestagswahl folgenden Sondierungs- und Koalitionsgespräche den Abgeordneten des Petitionsausschusses eine „unfreiwillige und ungewohnt lange Pause“ beschert hätten: „Faktisch war knapp die Hälfte des Jahres keine parlamentarische Beratung der Petitionen möglich“, heißt es in dem Bericht.

Eine denkbare Lösung für dieses Problem, so schreiben die Abgeordneten, habe sich durch eine Petition offenbart. Ein Bürger habe den Bundestag mittels einer öffentlichen Petition zu einem Gesetz aufgefordert, mit dem die Mitglieder des Petitionsausschusses ihre Tätigkeit nach dem Ende einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages so lange ausüben, bis der Ausschuss der neuen Legislaturperiode eingesetzt ist. Diese Petition befinde sich derzeit in der parlamentarischen Prüfung, heißt es weiter.

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