Ausschuss erörtert Datenschutzthemen
Berlin: (hib/STO) Die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat sich dafür ausgesprochen, ihre Behörde aus der Rechts- und Dienstaufsicht der Bundesregierung zu entlassen. Mit Blick auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) betonte Voßhoff am Mittwoch im Innenausschuss die Notwendigkeit, auch den „Anschein“ einer Abhängigkeit ihres Hauses, das der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums unterstellt ist, zu vermeiden. Daher sollten die Rechts- und Dienstaufsicht gestrichen werden, argumentierte Voßhoff, die sich viereinhalb Monate nach ihrem Amtsantritt dem Ausschuss vorstellte.
Die CDU/CSU-Fraktion äußerte ihr Interesse an einer engen Zusammenarbeit mit der Bundesbeauftragten und verwies darauf, dass der Datenschutz ein „Megathema“ mit einem mannigfaltigen und facettenreichen Spektrum sei. Zugleich erkundigte sie sich unter anderem danach, wie Voßhoff das im schwarz-roten Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben sehe, die Stiftung Datenschutz mit der Stiftung Warentest zusammenzulegen.
Die SPD-Fraktion bot Voßhoff eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und intensive Kommunikation an. Sie fragte unter anderem danach, wie die Bundesbeauftragte die Konsequenzen des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung einschätzt. Das Gericht hatte die entsprechende EU-Richtlinie im vergangenen Monat gekippt.
Auch die Fraktion Die Linke erkundigte sich, ob die Bundesbeauftragte angesichts dieses Richterspruchs für einen Verzicht auf eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung im nationalen Rahmen sei. Wie die Koalition thematisierte auch Die Linke zudem das EuGH-Urteil zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, die „mangelnde Unabhängigkeit“ der Bundesbeauftragten widerspreche europäischem Recht. Dies müsse geändert werden. Zugleich fragte auch die Grünen-Fraktion, wie Voßhoff Forderungen beurteile, die Vorratsdatenspeicherung auf nationaler Ebene einzuführen.
Voßhoff betonte dazu, dass die Vorratsdatenspeicherung weder vom Urteil des EuGH noch von der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „in Gänze“ ausgeschlossen werde. Die Frage sei, ob ihre Einführung angesichts der verbliebenen Möglichkeiten sinnvoll sei. Ferner wandte sich die Bundesbeauftragte dagegen, die Stiftung Datenschutz in der Stiftung Warentest „untergehen“ zu lassen.
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