Überprüfung von Tötungsdelikten
Berlin: (hib/STO) Die „Prüfung möglicher rechtsextremer und/oder rassistischer Hintergründe bei ungeklärten vollendeten und versuchten Tötungsdelikten in den Jahren 1990 bis 2011“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/1448). Darin schreiben die Abgeordneten, dass sich die Polizeibehörden des Bundes und der Länder unmittelbar nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) darauf verständigt hätten, „alle bislang ungeklärten ,Altfälle von versuchten und vollendeten Tötungsdelikte aus den Jahren 1990 bis 2011 neu zu überprüfen“. In einer Antwort der Bundesregierung (18/343) seien „745 Fälle von vollendeten und versuchten Tötungsdelikten“ benannt worden, „zu denen nunmehr durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter eine Prüfung auf einen möglichen rassistischen/rechtsextremen Hintergrund vorgenommen werden soll“. Nach einer ersten Überprüfungsphase solle es anschließend zu einer Evaluation kommen. Wissen will die Fraktion unter anderem, wann mit einem Abschluss der Evaluation der genannten 745 Delikte zu rechnen ist.
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