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03.06.2014 Inneres — Antwort — hib 290/2014

Asylsystem in Bulgarien

Berlin: (hib/STO) Um das Asylsystem in Bulgarien geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/1446) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1292). Wie die Bundesregierung darin ausführt, unternimmt Bulgarien gegenwärtig „unter anderem mit Hilfe des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) und in Kooperation mit dem UNHCR große Anstrengungen, um trotz des gestiegenen Flüchtlingszustroms im Jahr 2013 die Anforderungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu gewährleisten“. Hierzu gehörten insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Aufnahmesystems, der Herkunftsländerinformationen, der Ausbildung neuer Kräfte, der Versorgung schutzbedürftiger Personen und der Registrierung von Schutzsuchenden.

Diese Maßnahmen hätten bereits deutliche Verbesserungen im Asylverfahren und in den Aufnahmebedingungen bewirkt. Aus diesem Grund gehe auch der UNHCR in seinem aktuellsten Bericht „Bulgaria as a country of asylum“ vom 15. April 2014 davon aus, dass Überstellungen nach Bulgarien nicht mehr grundsätzlich ausgesetzt werden müssen.

Gegenwärtig bestehen der Antwort zufolge sieben Aufnahmeeinrichtungen zur Registrierung, Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden, welche sich im Zuständigkeitsbereich der staatlichen Flüchtlingsagentur (SAR) befinden. Dabei handele es sich um die Aufnahme- und Registrierungszentren in Sofia und Banya, das Durchgangszentrum in Pastrogor, das Aufnahmezentrum in Harmanli sowie die Aufnahmeunterkünfte in Kovachevtsi, Vrajdebna und Voenna Rampa. Laut dem UNHCR-Bericht vom 15. April habe die Aufnahmekapazität der sieben Aufnahmezentren Ende März 2014 zirka 4.150 Plätze mit einer Belegungsrate von 82 Prozent umfasst.

Seit Dezember 2013 habe die SAR 160 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, heißt es in der Antwort weiter. Die Mehrheit von ihnen unterstütze das Personal in den Aufnahmeeinrichtungen, insbesondere bei der Registrierung von Asylanträgen, der Durchführung der Verfahren und der Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt. Unter den neu eingestellten Mitarbeitern befänden sich auch Sozialarbeiter.

In allen Aufnahmezentren „wurden und werden die Unterkünfte renoviert beziehungsweise moderne Wohncontainer angeschafft“, berichtet die Bundesregierung zudem. Anfangs nur unzureichend vorhandene Sanitärbereiche mit Duschen und Toiletten seien in fast allen Zentren erneuert worden. Die Räumlichkeiten seien beheizt, es stünden getrennte Einrichtungen für alleinstehende Frauen und Männer zur Verfügung. Täglich würden zwei warme Mahlzeiten bereitgestellt. Eine monatliche Grundsicherung für Schutzsuchenden von 33 Euro werde ausgezahlt.

Darüber hinaus schreibt die Bundesregierung, dass nach dem Bericht „The AIDA Asylum Information Database National Country Report Bulgaria“ des bulgarischen Helsinki Committee vom 25. April 2013 jeder Antragsteller in Bulgarien von der zuständigen Stelle krankenversichert werde und eine kostenlose medizinische Behandlung im gleichen Umfang wie ein bulgarischer Staatsbürger erhalte. Seit Februar 2014 leiste EASO operative Unterstützung zur Weiterleitung von unbegleiteten Minderjährigen und besonders Schutzbedürftigen. Besuche von Vertretern der Botschaft Sofia in den Flüchtlingslagern hätten allerdings ergeben, dass für Personen mit besonderen Bedürfnissen wie etwa Menschen mit Behinderungen sowie ältere oder kriegsversehrte Personen nach wie vor ein Mangel an unterstützenden Maßnahmen bestehe.

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