Zivilstatisten auf US-Militärgelände
Arbeit und Soziales/Antwort - 12.06.2014 (hib 313/2014)
Berlin: (hib/CHE) Für zivile Arbeitskräfte, die bei den in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften beschäftigt sind, gilt grundsätzlich deutsches Arbeitsrecht nach Maßgabe des Nato-Truppenstatuts, ergänzt durch spezielle Tarifverträge. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1534) auf eine Kleine Anfrage (18/1371) der Fraktion Die Linke. Darin hatten die Abgeordneten nach den Arbeitsbedingungen von zivilen Statisten gefragt, die von der US-Armee in speziellen Übungen zur Vorbereitung auf Kriegseinsätze beschäftigt werden. Der Bundesregierung lägen keine näheren Informationen zu diesen Übungen vor, heißt es in der Antwort.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Elena Müller, Sören Christian Reimer, Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein