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16.06.2014 Inneres — Antwort — hib 316/2014

Übermittlung von Passagierdaten

Berlin: (hib/STO) Die Europäische Kommission hat bislang keinen Entwurf für ein Verhandlungsmandat für ein Abkommen über die Übermittlung von Passagierdaten - ein sogenanntes PNR-Abkommen - mit Russland vorgelegt und auch keine entsprechende Absicht bekundet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/1630) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1441) hervor.

Danach hat es mit Russland bislang keine Verhandlungen über ein PNR-Abkommen gegeben. Es gebe allerdings russische Gesetzgebung, die die Übermittlung von PNR-Daten an russische Stellen vorsieht, die aber noch nicht umgesetzt wird und die bereits mehrmals Gegenstand von Gesprächen mit Russland, schreibt die Bundesregierung weiter. Es treffe auch nicht zu, dass Russland bereits seit dem 1. Dezember 2013 Daten zu „Advanced Passenger Information“ (API-Daten), also Flug- und Passdaten, für Überflüge fordert. Die Verpflichtung, API-Daten an die zuständige russische Stelle zu übermitteln, gelte derzeit faktisch nur für Flüge aus und nach Russland.

Laut Antwort hat die Europäische Union PNR-Abkommen mit den USA, Australien und Kanada unterzeichnet. Keiner der Abkommenstexte verpflichte die Fluglinien dazu, von allen Passagieren umfangreiche Fluggastdatensätze („Passenger Name Records“, PNR) an die Behörden des Vertragspartnerlandes zu übermitteln, führt die Bundesregierung dazu aus. Vielmehr müssten „stets nur die PNR-Daten zur Verfügung gestellt werden, die bei den Fluggesellschaften ohnehin gesammelt werden“. Die Abkommen begründen der Vorlage zufolge „also keine Pflicht für die Fluggesellschaften, zusätzliche PNR-Daten zu erfassen“. Das heiße beispielsweise, dass Fluggesellschaften keine Kreditkartendaten übermitteln müssen, wenn der Passagier sein Ticket bar bezahlt hat.

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