Regierung unterrichtet über Wasserwerferübung
Berlin: (hib/STO) Um einen Wasserwerfer geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/1703) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1468). Darin schrieben die Fragesteller, dass bei einem Test eines neuen Wasserwerfers vom Typ WaWe 10.000 durch die Thüringer Polizei „das 33 Tonnen schwere und rund 900.000 Euro teure Fahrzeug durch Würfe von Eiern, Tennisbällen und halbgefüllten 0,5 Liter-Plastikflaschen beschädigt“ worden sei. Durch die Wurfgeschosse seien an der aus Polycarbonat gefertigten Panzerverglasung des Fahrzeugs drei faustgroße Schäden entstanden.
Dazu schreibt die Bundesregierung, im Rahmen einer Präsentation und Übung der Bereitschaftspolizei Thüringen sei es - nach einem der Bundesregierung vorliegenden Gutachten eines Polizeikraftfahrzeugsachverständigen der Thüringer Landespolizeidirektion - „zu geringen Beschädigungen (Haarrissen) in der Schutzlackierung der Frontscheibe“ gekommen. Die Scheibe an sich sei nach dem Gutachten nicht beschädigt. Untersuchungen der Bundespolizei belegten, dass solche Haarrisse der Schutzlackierung die Schutzwirkung der Frontscheibe und somit die Einsatzfähigkeit des Wasserwerfer 10 nicht beeinträchtigen. Der Wasserwerfer 10 erfülle in der ausgelieferten Serie die einsatztaktischen Anforderungen in vollem Umfang und finde große Akzeptanz bei den Polizeien der Länder und der Bundespolizei.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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