+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

24.06.2014 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Gesetzentwurf — hib 331/2014

Grünen: Entwurf für Klimaschutzgesetz

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz (18/1612) vorgelegt, in dem die nationalen Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 verbindlich festgeschrieben werden. Ziel sei es, heißt es darin, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um mindestens 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 95 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu senken. Die Bundesregierung solle dem Bundestag zudem künftig alle vier Jahre einen Klimaschutzplan vorlegen, der die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele beschreibt und angibt, in welchem Zeitraum diese umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus sollten darin weitere Ziele mit Bedeutung für den Klimaschutz festgesetzt werden, etwa für Energieeinsparung und Energieeffizienz, den Ausbau der erneuerbaren Energien oder den Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Die Fraktion begründet ihre Initiative damit, dass die bisherige Gesetzeslage keine verlässliche Grundlage für die Eindämmung des Klimawandels biete. Um die Folgen des Klimawandels einzudämmen, sei ein tiefgreifender Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft und eine langfristig ausgerichtete Politik notwendig, schreiben die Abgeordneten. Überdies seien erhebliche Investitionen in den Klimaschutz erforderlich.

Für die Zeit nach 2020 habe Deutschland keine verbindlichen Klimaziele und keinen langfristigen Pfad der Emissionsminderung festgelegt, kritisiert die Grünen-Fraktion. Auch das von der Bundesregierung und dem Bundestag getragene Ziel, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, sei „nur eine politische Willenserklärung ohne rechtliche Substanz“. Die dadurch entstehende Planungs- und Investitionsunsicherheit werde durch starke Schwankungen des Preises für Emissionszertifikate verstärkt und bilde ein wesentliches Hindernis für den Erfolg der Energiewende. Außerdem bemängelt die Fraktion, dass es an einer konsequenten Überprüfung der Zielerreichung fehle.

Auf Grundlage des vorliegenden Gesetzes sollte die Bundesregierung daher künftig nach Ansicht der Grünen sektorale Klimaziele und detaillierte Klimaschutzprogramme beschließen. Die Umsetzung solle durch den Bundestag und eine unabhängige Klimaschutzkommission regelmäßig überprüft werden. Ein nationaler Mindestpreis für Kohlenstoffdioxid (CO2) solle zudem extremen Schwankungen des CO2-Preises vorbeugen.

Der Gesetzentwurf ist nach der ersten Lesung vom Bundestag an die Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen worden.

Marginalspalte