Verhandlungen zum Transnistrienkonflikt
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt zur Lösung des Transnistrienkonfliktes weiter auf die im Meseberg-Memorandum von 2010 zwischen Deutschland und Russland vorgesehenen Verhandlungen im 5+2-Format (Republik Moldau und transnistrische „Führung“, als Mediatoren: Organisation für Sicherheit- und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, Russland und die Ukraine; als Beobachter: Europäische Union und USA). Seit dem Meseberg-Memorandum seien vier Konferenzen der OSZE zu vertrauensbildenden
Maßnahmen im Transnistrienkonflikt in Deutschland mit Mitteln des Auswärtigen
Amts gefördert worden: „Die Bundesregierung wird diesen Weg weiter
mit Nachdruck verfolgen“, heißt es in der Antwort (18/1745) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1539). Zudem unterstütze die Bundesrepublik die Europäische Kommission seit dem Jahr 2005 bei der Erfüllung des Mandates der Grenzmission EUBAM Moldau/Ukraine durch die Entsendung von bis zu 15 und Polizisten des Bundes sowie Zollbeamten.
Weiter schreibt die Bundesregierung, dass sie ein Referendum in der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien im Süden Moldaus vom 2. Februar 2014 über die außenpolitische Orientierung des Landes nicht anerkenne. Nach Angaben des gagausischen Wahlkomitees hätten sich mehr als 70 Prozent der circa 100.000 Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligt. Die Auszählung habe Mehrheiten von jeweils mehr als 98 Prozent für die Orientierung des Landes in Richtung Russland und Zollunion (mit Russland, Weißrussland und Kasachstan) beziehungsweise für den Gesetzentwurf, der Gagausien die Unabhängigkeit vorbehält, ergeben. Dazu schreibt die Bundesregierung: „Ein Referendum zu außenpolitischen Fragen steht der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien nach der moldauischen Verfassung nicht zu. Es ist somit verfassungswidrig.“
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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