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03.07.2014 2. Untersuchungsausschuss — hib 360/2014

Untersuchungsauschuss konstituiert

Berlin: (hib/STO) Der neue Untersuchungsausschuss zum Fall um den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ist am Mittwochabend unter Leitung von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU)zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Zur Vorsitzenden des neuen Gremiums wurde dabei die SPD-Abgeordnete Eva Högl bestimmt.

Der Bundestag hatte zuvor mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschlossen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (18/1948) zu einem Antrag von Abgeordneten der beiden Oppositionsfraktionen auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses (18/1475). Danach besteht der neue Untersuchungsausschuss aus acht Mitgliedern und entsprechend vielen Stellvertretern.

Er soll dem Parlamentsbeschluss zufolge „bezüglich der aus Kanada im Rahmen der dortigen Operation ,Spade‘ stammenden Daten aus Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder Besitz von Kinder- und Jugendpornographie“ den Gang und die Gründe „für die Dauer des entsprechenden Verfahrens in Deutschland (sogenannte Operation ,Selm‘) beim Bundeskriminalamt (BKA)“ aufklären. Ebenfalls aufklären soll er laut Beschlussempfehlung das Informationshandeln und die Datenweitergaben zum Fall Edathy „an die Bundesregierung, innerhalb der Bundesregierung, an andere Behörden und an Dritte sowie die Weitergabe dieser Daten durch andere Behörden und Dritte an weitere Personen“. Als einen weiteren Untersuchungskomplex nennt die Vorlage die „Behandlung des Falles des Beamten des BKA (,X‘), dessen Namen sich unter den übermittelten Daten der Operation ,Spade/Selm‘ befand“.

Unter den zahlreichen Einzelaspekten, die der Bundestag dazu geklärt sehen will, gehört die Frage, ob und gegebenenfalls warum das BKA „nicht darauf hingewirkt hat, dass konkrete Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt wurden (...), bevor mögliche Täter aus der Presse und dem Internet oder von Dritten“ von einem drohenden Ermittlungsverfahren erfahren konnten. Ferner soll der Ausschuss laut Vorlage unter anderem klären, ob und gegebenenfalls wann und durch wen Edathy von den Ermittlungen und einzelnen Ermittlungsschritten der Staatsanwaltschaft erfahren hat „und ob dafür gegebenenfalls Informationshandeln beziehungsweise Datenweitergaben der Bundesregierung oder einzelner ihrer Mitglieder sowie mögliche Datenweitergaben an Dritte verantwortlich waren“.

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