Menschenrechtslage in der Ostukraine
Berlin: (hib/AHE) Die humanitäre Situation und Menschenrechtsverletzungen in der Ostukraine stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2125). Darin fragen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung den bewaffneten Konflikt in der Ukraine oder in Teilen der Ukraine nach Maßgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention als „als Niederschlagung von Aufständen (Eskalationsstufe 1), öffentlichen Notstand (Eskalationsstufe 2) oder als Krieg (Eskalationsstufe 3)“ bewertet. Zudem fragen die Abgeordneten nach der Zahl der Menschen, die aus der Ostukraine geflohen sind sowie nach den Kontakten, dem Austausch und etwaiger Einflussnahme der Bundesregierung mit der beziehungsweise auf die Führung in Kiew. Zudem soll sie angeben, ob sie „in irgendeiner Form“ Kontakt zu Vertretern „der Aufständischen beziehungsweise der deklarierte Volksrepubliken gehabt, oder eine Dialogaufnahme versucht“ hat.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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