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05.08.2014 Inneres — Antwort — hib 401/2014

Straftaten mit NSU-Bezug

Berlin: (hib/STO) Um Straftaten mit Bezug zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/2166) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2031). Darin erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie viele Straftaten dem BKA oder dem Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus seit dem 4. November 2011 „und damit dem breiten öffentlichen Bekanntwerden der Existenz des NSU“ bekannt geworden sind, bei denen die mutmaßlichen Täter „auf den NSU und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern Bezug nehmen“.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, werden dem BKA „im Rahmen des sogenannten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) jene Straftaten gemeldet, die seitens der zuständigen Landespolizei als politisch motiviert bewertet werden“. Da im Rahmen des KPMD-PMK kein eigenständiges Themenfeld „Nationalsozialistischer Untergrund“ existiere, werde bei der statistischen Erfassung im BKA „das Kürzel ,NSU‘ in das Sachverhaltsfeld eingefügt, soweit aus der entsprechenden Kriminaltaktischen Anfrage (KTA-PMK), mit welcher der Sachverhalt durch das jeweilige Land dem BKA übermittelt wird, ein entsprechender Zusammenhang erkennbar ist“. Dieser Zusammenhang bezieht sich den Angaben zufolge aber nicht nur auf Straftaten, „bei denen die mutmaßlichen Täter „auf den ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ und/oder auf die rassistische Mordserie an neun migrantischen Kleinunternehmern Bezug nehmen“, sondern „auf jegliche Straftaten mit der Thematik NSU“.

Insgesamt wurden dem BKA laut Vorlage im Rahmen des KPMD-PMK 218 Fälle im Zusammenhang mit dem NSU übermittelt. Bei acht Taten handele es sich um Gewalttaten, heißt es in der Antwort weiter. Darüber hinaus seien im Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/-terrorismus sieben Sachverhalte bekannt, „die Handlungen mit NSU-Bezug aufwiesen, zum Teil strafrechtlich jedoch nicht relevant waren“.

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