Sprengstoffanschläge des NSU
Berlin: (hib/STO) „Sprengstoffanschläge des ,Nationalsozialistischen Untergrunds und der Tatmittelmeldedienst des Bundeskriminalamts“ sind Thema der Antwort der Bundesregierung (18/2193) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2068). Den Fragestellern zufolge verübte der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) im Januar 2001 einen Sprengstoffanschlag in einem Lebensmittelgeschäft einer Familie iranischer Herkunft in der Probsteigasse in Köln. Der Sprengsatz sei in einer Christstollendose versteckt gewesen, die der Täter einige Wochen zuvor in dem Geschäft der Familie hinterlassen habe. Auch ein weiterer Sprengstoffanschlag müsse nach Aussagen des Angeklagten C. S. im Prozess am Oberlandesgericht München dem NSU zugerechnet werden. „Laut Aussagen von C. S. sollen sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ihm gegenüber damit gebrüstet haben, dass sie einen Sprengsatz in einer Taschenlampe versteckt und dann in einem türkischen Laden in Nürnberg deponiert haben“, schrieben die Fragesteller weiter. Nach einem Bericht der „Nürnberger Nachrichten“ vom Juni 1999 sei im Lokal eines türkischen Betreibers eine Rohrbombe explodiert, die wie eine Taschenlampe ausgesehen habe.
Ferner verwiesen die Abgeordneten darauf, dass sich bei zwei weiteren Anschlägen in Köln im Februar und im März 1993 Sprengsätze in einem Winkelschleifer beziehungswiese in einem Autostaubsauger befunden hätten. Wissen wollten sie unter anderem, wie viele Sprengsätze in Haushaltsgegenständen wie Christstollendosen, Taschenlampen, Winkelschneidern und Autostaubsaugern seit dem Jahr 1993 bis zum 4. November 2011 im Tatmittelmeldedienst erfasst worden sind.
Wie die Regierung in ihrer Antwort ausführt, ist die Bezeichnung „Christstollendose“ im genannten Zeitraum nur im Fall des Sprengstoffanschlags in der Kölner Probsteigasse im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen (TMD) erfasst. Zudem seien im TMD im fraglichen Zeitraum zwölf Ereignisse verzeichnet, in denen Taschenlampen oder Taschenlampenkörper in sogenannte unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) verbaut wurden.
Die Bezeichnung „Winkelschneider“ ist der Vorlage zufolge im TMD nicht erfasst. Stattdessen sei mit den Synonymen „Winkelschleifer, Trennschleifer, Trennschneider, Schleifhexe, Trennhexe und Flex“ recherchiert worden. Lediglich im Kölner Fall vom Februar 1993 wurde laut Regierung eine USBV in einem solchen Gerät verbaut. In einem Autostaubsauger wurde eine USBV nur im Kölner Fall vom März 1993 verbaut, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Darüber hinaus sei auch mit der Bezeichnung „Staubsauger“ recherchiert worden, was nicht zu einem weiteren relevanten Treffer geführt habe.
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