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15.08.2014 Auswärtiges — Antwort — hib 413/2014

Früheres Abkommen mit Republik Moldau

Berlin: (hib/JBB) Die Parlamentswahlen im November 2014 in der Republik Moldau stehen laut Bundesregierung in keinem Zusammenhang mit der beschleunigten Unterzeichnung eines Assoziierungs- und Freihandelsabkommen zwischen der EU und Moldau. Gleichzeitig ist eine Beitrittsschaft Moldaus in der Europäischen Union nicht vorgesehen, sondern nur eine Partnerschaft im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftpolitik. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2258) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2112). Die Übereinkunft zwischen Moldau und der EU war ursprünglich für den September 2014 geplant, der Vertrag wurde jedoch schon im Juni diesen Jahres unterschrieben. Der frühere Zeitpunkt sei den „bemerkenswerten Fortschritten“ Moldaus bei wirtschaftlichen Reformen und bei der Stärkung des Rechtsstaats und der Demokratie in den vergangenen Jahren geschuldet gewesen, schreibt die Regierung.

In ihrer Anfrage hatte die Fraktion die Linke das beschleunigte Verfahren kritisiert und nach dem Zusammenhang mit der Parlamentswahl in Moldau gefragt. Laut Aussage der Fragesteller hätten beide Seiten das Abkommen unterzeichnet, „obwohl große Teile der moldauischen Bevölkerung die Assoziierung ablehnen, die derzeitige moldauische Regierungskoalition laut Umfragen keine Mehrheit mehr in der Bevölkerung hat und autonome und abtrünnige Regionen in dem Land angekündigt haben, den gemeinsamen Staatsverband verlassen zu wollen“.

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