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10.09.2014 Inneres — Antwort — hib 445/2014

„Ausländische Kämpfer“ in Syrien

Berlin: (hib/STO) Um „ausländische Kämpfer“ - also Personen, die in Länder wie Syrien ausreisen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen - geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/2429) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2228). Wie die Regierung darin ausführt, setzt sie die „ihr im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu Gebote stehenden Möglichkeiten ein, um Ausreisen zu verhindern und Wiedereinreisen rechtzeitig zu erkennen“. In ihrer bilateralen Zusammenarbeit setze sie auf einen intensiven Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden. Auch auf EU-Ebene sehe sie es als prioritär an, „die vorhandenen Möglichkeiten des Informationsaustausches bestmöglich zu nutzen“.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, liegen den Sicherheitsbehörden derzeit Erkenntnisse zu mehr als 400 Personen aus Deutschland vor, die seit Ausbruch der Kampfhandlungen in Syrien im Jahr 2011 in Richtung Syrien ausgereist sind. Ferner liegen der Bundesregierung den Angaben zufolge derzeit zu 30 Personen Erkenntnisse vor, „dass sie durch den Erlass einer Ausreiseuntersagung an der Ausreise gehindert werden konnten“.

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