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18.09.2014 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Kleine Anfrage — hib 455/2014

Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt

Berlin: (hib/LIL) Der Stand der Umsetzung des strategischen Plans 2011 bis 2020 zum Erhalt der Biodiversität ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/2528) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem will sie von der Bundesregierung erfahren, in welchem Maß in Deutschland der Wert der biologischen Vielfalt in den Entwicklungs- und Planungsprozessen von Bund, Ländern und Kommunen berücksichtigt werde und welche Maßnahmen entwickelt worden seien, um die Bedeutung von Biodiversität verstärkt zielgruppengerecht zu vermitteln. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welche Konsequenzen die Regierung aus dem „Bericht zur Lage der Natur“ zieht. Er zeige auf, dass sich in keinem der von der EU geschützten Lebensraumtypen seit 2007 eine Verbesserung beobachten lasse, schreibt die Grünen-Fraktion. Vielmehr sei es bei 13 Lebensräumen sogar zu einer Verschlechterung gekommen. Des Weiteren thematisieren die Grünen Probleme wie Überfischung, die Überdüngung von Feldern und die Versauerung der Ozeane. Auch den aktuellen Stand der Ausgaben für die Biodiversität in Deutschland wollen sie erfahren.

Die Abgeordneten bezeichnen den Verlust an biologischer Vielfalt als eine „globale Herausforderung“. Wenn der Zerstörung der Natur nicht bald effektiv entgegengesteuert werde, würden die Konsequenzen „katastrophal“ sein, warnen sie.

Der Strategische Plan für die Jahre 2011 bis 2020 wurde 2010 auf der Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention im japanischen Nagoya beschlossen. Darin wird das Ziel, den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen nicht nur bis 2020 fortgeschrieben, sondern auch um zwanzig konkrete Kernziele erweitert. Die Grünen-Fraktion verweist darauf, dass die Bundesregierung bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz vom 6. bis 17. Oktober 2014 einen Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung erarbeiten müsse.

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