Exportkontrollen von Dual-Use-Gütern
Wirtschaft und Energie/Antwort - 19.09.2014 (hib 458/2014)
Berlin: (hib/HLE) Bestimmte Gruppen von Gütern der Telekommunikationsüberwachung unterliegen schon seit längerem der Exportkontrolle. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2067neu) zu doppelverwendungsfähigen (dual use) Überwachungstechnologien mit. Die Exportkontrolle gelte zum Beispiel für zu militärischen Zwecken konstruierte Systeme zum Überwachen und Stören von Telekommunikation. Außerdem würden Güter als Dual-Use-Güter erfasst, wenn sie in der entsprechenden EU-Verordnung expliziert aufgeführt seien oder wenn sie die verschlüsselte Übertragung von abgehörten Daten unter anderem über das Internet oder das „Hacken“ einer verschlüsselten Datenübertragung ermöglichen.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Elena Müller, Sören Christian Reimer, Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein