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25.09.2014 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — hib 477/2014

Kritik an enger Aussagegenehmigung

Berlin: (hib/SCR) In der 14. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses haben Vertreter aller Fraktionen Kritik an der nach ihrer Sicht zu engen Aussagegenehmigung des Zeugens geäußert. Auf zahlreiche Fragen der Ausschussmitglieder verwies der geladene Zeuge, der Leiter des Standorts Bad Aibling des Bundesnachrichtendienstes, auf die Aussagegenehmigung und verweigerte eine Beantwortung im öffentlichen Teil der Sitzung. Insbesondere Vertreter der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke kritisierten, dass selbst zu bekannten Sachverhalten, zu denen sich Bundesregierung beziehungsweise Bundesnachrichtendienst bereits öffentlich geäußert hätten, offenbar die Genehmigung des Zeugen nicht ausreiche, sich dazu öffentlich zu äußern. Man solle sich „nicht dümmer machen als wir sind“, sagte Martina Renner (Die Linke). Das sei „kein Zustand für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss“, kritisierte Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Auch die Regierungsfraktionen übten Kritik an der Aussagegenehmigung. Roderich Kiesewetter (CDU) meinte, die Genehmigung enthalte „unnötige Einschränkungen“. Christian Flisek (SPD) monierte, dass der Zeuge selbst auf Nachfragen zu Grundzügen der technischen Einrichtungen keine Aussage machen wollte.

Vor der Befragung hatte der Zeuge, der nur mit Initialen vorgestellt worden war, zu seinem persönlichen Werdegang sowie zum Auftrag der Station in Bad Aibling und den technischen Grundlagen Auskunft erteilt. Demnach sei die Dienststelle vor allem mit dem Schutz deutscher Truppen im Ausland betraut, aber auch mit der Abwehr des internationalen Terrorismus. Dazu würden satellitengestützte Kommunikation überwacht. Tatsächlich erfasst würden aber nur ein Bruchteil der theoretisch abfangbaren Daten, da die Ressourcen, zum Beispiel die Zahl der Antennen, beschränkt seien. Der Anteil liege „im Promillebereich“. „Von Massendatenerfassung kann man nicht sprechen“, sagte der Dienststellenleiter. Es werde ein strenger rechtlicher Maßstab an die Überwachung angelegt, zudem fänden stete Kontrollen statt. „Das ist mir auch persönlich ein Anliegen“, sagte der Zeuge. Der Nachrichtendienstler hob hervor, dass durch die Überwachung Anschläge auf ISAF-Truppen verhindert worden seien.

Der Zeuge äußerte sich auch zu der Zusammenarbeit mit der National Security Agency (NSA), einem der US-amerikanischen Auslandsgeheimdienste. Bis 2012 hätte der BND direkt mit der NSA im Rahmen des Projekts „Joint SIGINT Activity“ kooperiert. Dann hätte sich der US-amerikanische Dienst aufgrund von Haushaltserwägungen zurückgezogen. Seitdem betreibe der BND die Überwachung allein, erhalte aber technische Unterstützung durch die NSA. Als Gegenleistung für die Unterstützung erhielten die US-Amerikaner Daten vom BND, sagte der Zeuge im Verlauf der Befragung. Dabei handle es sich um „ausgewählte, selektierte und gezielt gefilterte Daten“. So würden zum Beispiel die Daten von Grundrechtsträgern im Vorfeld gefiltert. Die NSA habe keinen direkten Zugang zu den in Bad Aibling erfassten Daten, ebenso wenig habe der BND direkten Zugriff auf die Daten der NSA. Die vom deutschen Auslandsnachrichtendienst genutzte Anwendung „XKeyscore“, die von den US-Amerikanern entwickelt worden war, laufe auf einem abgeschirmten System und habe keine Verbindung zu den USA.

In der Befragung wollten Abgeordnete wiederholt wissen, ob die den US-Amerikanern zur Verfügung gestellten Meta-Daten dazu geeignet wären, gezielte Drohnen-Schläge auszuführen. Das hätten NSA-Repräsentanten behauptet. Der Zeuge verneinte dies. Nach seiner Auffassung sind die in den Meta-Daten enthaltenen Positionsdaten zu grob, um solche Vorhaben möglich zu machen. Die Sitzung dauert an. Außer dem Dienststellenleiter soll auch ein Sachbearbeiter des BND gehört werden.

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