Ratifizierung des Adoptionsübereinkommen
Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag soll nach Willen der Bundesregierung das revidierte Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern ratifizieren. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/2654) vorgelegt. Laut Darstellung der Bundesregierung besteht nur technischer Anpassungsbedarf im deutschen Recht. So müsse eine Frist im Adoptionsvermittlungsgesetz künftig anders berechnet werden. Die gesetzliche Anpassung soll „alsbald“ erfolgen.
Das Übereinkommen modernisiert laut Begründung des Entwurfs ein gleichnamiges Übereinkommen von 1967 und nimmt zudem Regelungen aus weiteren europäischen und UN-Konventionen auf. In dem Übereinkommen wird den Staaten unter anderem die Möglichkeit eingeräumt, so genannte Sukzessivadoptionen durch Lebenspartner zuzulassen. Darauf sei die Bundesrepublik Deutschland „angewiesen“, da durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2013 das Verbot dieser Adoptionsart aufgehoben wurde. Ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung des Urteils trat Ende Juni 2014 in Kraft.
Das Übereinkommen stellt den Staaten zudem frei, auch gleichgeschlechtlichen Paaren, die verheiratet sind beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ein Adoptionsrecht einzuräumen. Davon „wird die Bundesregierung keinen Gebrauch machen“, heißt es dazu in der Begründung.
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