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01.10.2014 Auswärtiges — Antwort — hib 486/2014

Aufklärung der Maidan-Vorfälle

Berlin: (hib/AHE) Das Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) verweist in seinem jüngsten Bericht zur Menschenrechtslage in der Ukraine darauf, dass 84 Strafverfahren im Zusammenhang mit den Protesten in Kiew und in anderen Städten der Ukraine zwischen November 2013 und Februar 2014 bislang eingeleitet worden seien. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2418) weiter schreibt, gestalteten sich die Ermittlungen dem Bericht zufolge schwierig. Als Drahtzieher der Eskalation zwischen Polizei und Sicherheitskräften und Regierungsgegnern zwischen 19. und 21. Januar sowie zwischen 18. und 20. Februar 2014 benenne der Bericht, der sich auf Aussagen aus dem Büro des ukrainischen Generalstaatsanwalts stützt, den ehemaligen Staatspräsidenten Viktor Janukowitsch sowie einige weitere ehemalige hochrangige Offizielle. Drei ehemalige Polizisten, die für die Tötung von 39 Protestierenden im Zeitraum zwischen 18. und 20. Februar 2014 verantwortlich sein sollen, seien verhaftet worden. Nach 24 weiteren Verdächtigen werde gefahndet.

Die Bundesregierung verweist zudem auf das auf Initiative des Generalsekretärs des Europarates eingerichtete internationale Beratergremium zur Untersuchung der gewaltsamen Zwischenfälle, die sich zwischen 30. November 2013 und 21. Februar 2014 im Zusammenhang mit den sogenannten Maidan-Demonstrationen in Kiew ereignet haben. Das Mandat des Gremiums bestehe darin, zu kontrollieren, ob die Untersuchung der gewaltsamen Zusammenstöße durch die zuständigen ukrainischen Behörden den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entspricht. Dazu stehe das Gremium in regelmäßigem Kontakt mit staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen. Ein Zwischenbericht über die bisherige Tätigkeit des Gremiums werde für Ende September erwartet.

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