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02.10.2014 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 490/2014

Kinderpornographische Inhalte im Internet

Berlin: (hib/SCR) Das Bundeskriminalamt hat 2013 insgesamt 4.317 Hinweise zu kinderpornographischen Inhalten im Internet zum Zweck der Löschung statistisch erfasst. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/2590) hervor. Der überwiegende Anteil, 82 Prozent, der Inhalte wurde demnach auf Servern von Anbietern im Ausland gespeichert.

Bei inländisch gespeicherten Inhalten tritt das BKA direkt an die Host-Anbieter heran, um eine Löschung der Inhalt zu erreichen und strafrechtlich zu ermitteln. Laut Bericht sind 80 Prozent aller Inhalte in Deutschland innerhalb von zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht. Nach einer Woche seien es 99 Prozent, nach spätestens zwei Wochen seien die Inhalte zu 100 Prozent gelöscht, heißt es in der Unterrichtung. Im Vergleich zum Vorjahr habe sich die Löschquote nach zwei Tagen um neun Prozentpunkte verschlechtert. Laut Berichte liegt dies wohl an „erschwerten Umständen“ bei der Ermittlung des tatsächlichen Verantwortlichen. Die Löschquote nach einer Woche habe sich dagegen um einen Prozentpunkt verbessert.

Bei kinderpornographischen Inhalten, die im Ausland gespeichert werden, fallen die Löschquoten geringer aus. Grund dafür seien ein komplexerer Verfahrensablauf und eine größere Anzahl beteiligter Stellen, heißt es in der Unterrichtung. Die Löschquote nach einer Woche betrug demnach 55 Prozent, nach vier Wochen lag sie bei 77 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt seien beide Quoten um 20 Prozentpunkte gefallen. In dem Bericht wird dies mit größeren Sammelmeldungen an ausländische Behörden begründet. Die entsprechenden Inhalte hätten zum Beispiel bei einem Fall in Japan zum Zwecke der Strafverfolgung nicht innerhalb von vier Wochen gelöscht werden können. Diese Fälle ausgerechnet, betrage die Löschquote nach vier Wochen etwa 94 Prozent und damit drei Prozentpunkte weniger als 2012. Laut Bericht ist die Verringerung auch damit zu erklären, dass manche Inhalte zwar in Deutschland strafrechtlich relevant sind, nicht aber in dem Land, wo der Inhalt gespeichert wird. Nicht löschbare Inhalte werden der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gemeldet und gegebenenfalls indiziert.

Die Anzahl der Hinweise auf im Ausland und im Inland gespeicherte Inhalte sei im Vergleich zu 2012 rückläufig, heißt es in dem Bericht. Eine abschließende Bewertung könne allerdings nicht vorgenommen werden. Denkbar sei, dass etwa ein geändertes Meldeverhalten der Bevölkerung zu dem Rückgang geführt habe.

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