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08.10.2014 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz — hib 495/2014

Anträge zu Dispozinsen abgelehnt

Berlin: (hib/JBB) Mit den Stimmen der SPD- und CDU/CSU-Fraktion hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am Mittwoch zwei Anträge der Linken (18/807) und Bündnis 90/Die Grünen (18/1342) zur Deckelung des Dispositions- und Überziehungskredits bei Girokonten abgelehnt. Nach dem Antrag der Linksfraktion sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite sowie für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. Die Grünen hingegen fordern in ihrem Antrag die Senkung der Zinsen auf ein „vertretbares Niveau“, das einerseits dem Verbraucherschutz Rechnung trägt und andererseits die Refinanzierungs- und Risikokosten der Bank berücksichtigt. Die Linke stimmte für ihren Antrag, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, wohingegen die Grünen den eigenen Antrag unterstützten und die Linke sich hier enthielt.

Ein Vertreter der Linksfraktion sagte, es habe sich gezeigt, dass freiwillige Appelle an die Banken nicht der richtige Weg seien, deshalb brauche man jetzt eine gesetzliche Regelung. Auch das Argument, Verbraucher könnten ja auswählen und die Bank wechseln, sei nicht zielführend, da gerade auf dem Land dies oftmals schlichtweg nicht möglich sei. Und wer persönliche Beratung wolle, für den seien Internetbanken, die oft einen geringeren Zinssatz anbieten, auch keine Lösung. Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion begründete die Ablehnung mit grundsätzlichen Überlegungen. Man sei aus Prinzip gegen gesetzliche Deckelungen. Die Forderungen der Anträge klängen zwar populär, seien aber nicht durchdacht. Zudem fußten sie auf alten, schlecht ermittelten Daten. Auch könne ein gedeckelter Zinssatz für den Dispokredit niemanden aus der Schuldenspirale retten. Eine wirkliche Lösung des Problems ergebe sich nur, wenn die Menschen den Dispokredit nicht mehr in Anspruch nehmen müssten. Ein Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Regierungskoalition. Wenn diese eine gesetzliche Deckelung der Zinssätze schon ablehnten, dann müssten sie an anderer Stelle liefern, beispielsweise bei der Beratungspflicht für Banken, mehr Transparenz oder mehr Wettbewerb zwischen den Instituten. Hier mache die Koalition aber keine Vorschläge. Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass eine Beratungspflicht für Banken den Verbrauchern mehr helfen würde, als eine gesetzliche Deckelung des Zinssatzes. Das hätte auch die Anhörung zu diesem Thema ergeben.

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