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08.10.2014 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 500/2014

Regierung will EU-Mautdienst

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (18/2656) vorgelegt. Mit diesem Änderungsgesetz soll die Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft sowie der Entscheidung 2009/750/EG der Kommission vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten (EEMD-Entscheidung), nach der ein europäisches elektronisches Mautsystem (Mautdienst) in der Europäischen Union eingeführt werden soll, umgesetzt werden.

Das „Kerngesetz“ für den Mautdienst soll ein überarbeitetes Mautsystemgesetz werden, schreibt die Regierung. Das bisherige Mautsystemgesetz soll aufgehoben werden. Darüber hinaus sollen weitere bestehende Vorschriften an die Anforderungen des Mautdienstes angepasst werden, heißt es weiter. Das betreffe Regelungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011, das die Mauterhebung auf mautpflichtigen Bundesautobahnen und Bundesstraßen regelt, sowie Anpassungen der Lkw-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003.

Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl verschiedener mautpflichtiger Streckennetze und Mautsysteme, schreibt die Regierung zur Begründung. Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, müsse bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Der Mautdienst solle die Entrichtung von Mautgebühren auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem einzigen Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen und mit nur einem Fahrzeuggerät in der gesamten Europäischen Union ermöglichen. Der Nutzer der mautdienstbezogenen Leistungen solle mit einem Anbieter ihrer Wahl einen Vertrag abschließen können.

Mauterheber im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik könne der Bund, die Länder und die Kommunen sein. Da derzeit nur für Autobahnen und bestimmte Bundesstraßen Mautgebühren erhoben werden, sei der Bund zurzeit der einziger Mauterheber in Deutschland, heißt es im Gesetzentwurf.

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