VIG erleichtert Zugang zu Informationen
Berlin: (hib/EIS) Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat den Zugang der Öffentlichkeit zu behördlichen Informationen durch Verzicht auf schriftliche Antragstellung, effizientere Ausgestaltung der Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Straffung des Anhörungsverfahrens vereinfacht. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2691(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (18/2527(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Die Antwort bezieht sich unter anderem auf den vierten Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (18/1200(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vom 6. Mai 2014. Daraus gehe hervor, dass die Novellierung des VIG sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht zu Verbesserungen geführt habe. Demnach würden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro und alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Susanne Ködel (Volontärin), Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein