+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.10.2014 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Anhörung — hib 507/2014

Bafög-Reform auf dem Prüfstand

Berlin: (hib/ROL) Ab dem 1. Januar 2015 soll der Bund allein für das Bafög zuständig sein. Dadurch sollen die Länder jährlich um 1,17 Milliarden Euro entlastet werden, die sie möglichst für die Finanzierung der Hochschulen ausgeben sollen. Die Bundesregierung verpflichtet sich zudem laut einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/2663) zur Verbesserung und Weiterentwicklung des BAföG ab Herbst 2016. Ab 2016 sollen dann die Bedarfsätze um sieben Prozent angehoben werden. Die maximale monatliche Förderung soll dann von derzeit 670 auf 735 Euro steigen. Ebenso werde der Wohnzuschlag für nicht mehr im Elternhaus lebende Studenten von derzeit 224 Euro auf 250 Euro monatlich angehoben.

Der Entwurf eines 25. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) ist Thema einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, 15. Oktober 2014 von 10 Uhr bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300.

Bislang hatte der Bund 65 Prozent und die Bundesländer 35 Prozent der Kosten getragen. Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Ausbildungsförderung mit dem BAföG nachhaltig finanziell zu sichern und bedarfsgerecht an aktuelle Entwicklungen in der Lebenswirklichkeit von Auszubildenden wie auch im Bereich der Ausbildungsangebote an Schulen und Hochschulen anzupassen. Der Bund geht laut Gesetzentwurf derzeit von Mehrausgaben von 770 Millionen Euro für 2015 aus und 852 Millionen Euro in 2016.

Die monatliche Zuverdienstgrenze für Bafög-Empfänger wird laut Entwurf von derzeit 400 auf 450 Euro angehoben. Das entspricht der Höchstgrenze für einen steuer- und abgabenfreien Mini-Job, der nicht auf das Bafög angerechnet wird. Auch die bisherigen Vermögensfreibeträge will die Koalition anheben: Künftig sollen Studenten, die das Bafög beanspruchen können, ein Vermögen von 7.500 Euro besitzen dürfen, bisher waren es 5.200 Euro.

Zur Anhörung hat der Ausschuss sechs Sachverständige eingeladen: Irene Bauerfeind-Roßmann (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst), Wolf-Michael Catenhusen (Normenkontrollrat), Daniel Gaittet (Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften e.V.), Brigitte Goebbels-Dreyling, (Hochschulrektorenkonferenz), Andreas Keller (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) sowie Achim Meyer auf der Heyde (Deutsches Studentenwerk).

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845,

E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Marginalspalte