Regierung bewertet CETA positiv
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung bewertet das Ergebnis der Verhandlungen über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA) im Grundsatz positiv. CETA werde für europäische Unternehmen viele Erleichterungen bringen, zeigt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2759) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2476) überzeugt und stellt fest: „Sie werden von einem weitgehenden Zollabbau genauso profitieren wie von der sehr weitgehenden Öffnung der kanadischen Beschaffungsmärkte auch auf Ebene der Provinzen und Kommunen sowie von der vorgesehenen Arbeitskräftemobilität.“ Ob die Bundesregierung dem Abkommen im Europäischen Rat zustimmen wird, kann sie noch nicht sagen. Dazu müsse der Vertragstext erst endgültig geprüft werden. Weiter heißt es: „Zum Kapitel Investitionsschutz sieht die Bundesregierung noch Klärungsbedarf.“ Zugleich heißt es jedoch, nach erster Einschätzung würden ausländische Investoren durch CETA materiell-rechtlich keinen weitergehenden völkerrechtlichen Schutz erhalten als er für inländische Investoren durch deutsches und europäisches Recht vorgesehen sei. Im Rahmen der Ratifizierung des Abkommens ist nach Angaben der Bundesregierung auf jeden Fall auch eine Zustimmung des Bundestages erforderlich.
Besondere Risiken für die deutsche Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft sieht die Bundesregierung nicht. Und da das Abkommen keine spezifischen Regelungen zum Bergrecht enthalte, habe es „keine Auswirkungen auf das Schutzniveau der in Deutschland geltenden Regelungen zum Fracking“. Auch die wirtschaftliche Betätigung der deutschen Kommunen werde nicht eingeschränkt, heißt es auf Fragen zur Daseinsvorsorge.
Probleme bereitet offenbar der Schutz geografischer Herkunftsangaben wie zum Beispiel „Bayerisches Bier“ oder „Schwarzwälder Schinken“. In CETA werde der Schutz dieser Begriffe in englischer und französischer Schreibweise nicht vollständig gewährt. Die Regierung lehnt aber die Freigabe des Schutzes insbesondere für „Bayerisches Bier“ und „Münchener Bier“ ab. Es handele sich hier um die wirtschaftlich bedeutendsten deutschen Herkunftsangaben.
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