Vergabeverfahren für Neckartalüberquerung
Berlin: (hib/HLE) Bevor kein bestandskräftiges Baurecht für die Neckartalüberquerung vorliegt, soll weder ein Vergabeverfahren für eine konventionelle Realisierung noch ein ÖPP-Ausschreibungsverfahren durch Zuschlag beendet und der Bau begonnen werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2653). Die öffentlich-private Partnerschaft sei dabei eine Beschaffungsvariante, heißt es in der Antwort weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)