Aufhebung des Kooperationsverbots
Berlin: (hib/ROL) Der Bund will seine Hochschulen stärken und hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Artikels 91b Absatz 1 Grundgesetzänderung vorgelegt. Danach sollen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen werden. Einrichtungen von Wissenschaft und Forschung der Hochschulen können nach der Föderalismusreform von 2006 nur thematisch und zeitlich begrenzt als „Vorhaben der Wissenschaft und Forschung“ in Fällen überregionaler Bedeutung gemeinsam gefördert werden. Nun sollen die Hochschulen in gleicher Weise wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Fällen überregionaler Bedeutung institutionell gefördert werden können. Der Opposition geht das nicht weit genug. Sie fordert eine Neufassung des Artikels 91b auch zur Kooperation für den gesamten Bildungsbereich.
Um dieses Thema mit Experten zu diskutieren, lädt der Ausschuss für Bildung. Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Patricia Lips (CDU) am Montag, dem 3. November 2014 von 12 Uhr bis ca. 15 Uhr in das Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300 zu einer Öffentlichen Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)“ ein. Der Anhörung liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2710) und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/588) und der Linken (18/2747) zugrunde.
Der Wissenschaftsrat und der DAAD begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikels 91b Absatz 1 GG. Der DAAD betont Aussagen zur Kooperation von Bund und Ländern in anderen zentralen Bereichen wie der frühkindlichen Bildung und des Schulwesens seien nicht Gegenstand des Aufgabenbereiches des DAAD und damit auch nicht seiner Stellungnahme. Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung und die Kultusministerkonferenz Prof. Dr. Max-Emanuel Geis von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg begrüßen ebenfalls den Gesetzentwurf, betonen aber auch, dass es von Vorteil wäre, das Kooperationsverbot auch im Bildungsbereich aufzuheben, „um nicht auf der Hälfte dieses Weges stehenzubleiben“, wie das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung schreibt.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen habe sich 2006 bei der Verankerung des Kooperationsverbots der „fatalen Weichenstellung widersetzt und vor gravierenden Nachteilen für Bildung und Wissenschaft gewarnt“, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Die Grünen erwarten nun von der Bundesregierung einen Vorschlag vorzulegen, wie das Grundgesetz so geändert werden kann, dass Bund und Länder auch im Bereich der allgemeinen Bildung auf der Grundlage gemeinsamer Vereinbarungen zusammenarbeiten können.
Die Linke erwartet ebenfalls von der Bundesregierung, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes zu präsentieren, durch den das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung aufgehoben wird. Die Fraktion versteht es als eine „umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Artikel 91b im Grundgesetz“ zu verankern“. Darüber hinaus soll das Kooperationsverbot in Artikel 104b Grundgesetz, das heißt die Beschränkung der Bundesförderung auf Bereiche, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz besitzt, aufgehoben werden.
Liste der Sachverständigen
Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Lehrstuhl für öffentliches Recht, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages e. V., Honorarprofessor an der Universität Osnabrück
Prof. Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Prof. em. Dr. Klaus Klemm, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Wolfgang Löwer, Institut für Öffentliches Recht, Abt. Wissenschaftsrecht, Universität Bonn
Thomas May, Generalsekretär des Wissenschaftsrates (WR)
Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, Vizepräsident, Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Dr. jur. Margrit Seckelmann, M. A. Regierungsdirektorin, Geschäftsführerin des Deutschen Forschungsinstituts für Öffentliche Verwaltung Speyer
Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Hauptvorstand
Marco Tullner, Kultusministerkonferenz (KMK), Staatssekretär, Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden. Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.
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