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05.11.2014 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — hib 555/2014

Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrer Forderung nach verbindlichen Regeln zu Umwelt- und Sozialstandards bei transnationalen Unternehmen in Entwicklungsländern gescheitert. Ein entsprechender Antrag (18/2746) wurde am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD abgelehnt, die Fraktion Die Linke unterstützte die Initiative. Demgegenüber konnten sich die Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition mit einem Antrag (18/2739) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern durchsetzen, der unter anderem freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen in den Mittelpunkt stellt.

Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, „die international anerkannten Menschenrechtsabkommen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Kernbestandteile der internationalen Umweltabkommen auch für Unternehmen verbindlich zu machen“. Bei Verstößen sollen die Opfer über das nationale Deliktsrecht Entschädigungsansprüche geltend machen können. Zudem sollen die im deutschen Recht bestehenden Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten von Unternehmen „auf soziale, ökologische und menschenrechtliche Risikolagen“ ausgeweitet werden.

Union und SPD betonen in ihrem Antrag, dass multinationale und international agierende Unternehmen einen „erheblichen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten“ könnten - wobei verantwortungsbewusste Unternehmen ihre Ziele „freiwillig und aus eigenem Interesse auch nach sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Kriterien“ ausrichten würden. Der Einsturz des Fabrikkomplexes Rana Plaza in Bangladesch im Jahr 2013 habe aber „beispielhaft erneut gezeigt, dass es in einigen Entwicklungsländern Probleme mit der staatlichen Schutzpflicht gibt und dass einige multinational agierende Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung und Sorgfaltspflicht für ihre Lieferkette nicht ausreichend nachkommen“. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, „dass die Einhaltung von international anerkannten arbeitsrechtlichen Standards bei der Tätigkeit deutscher Unternehmen, deren Tochterunternehmen und Zulieferbetriebe in Schwellen- und Entwicklungsländern angesiedelt sind, gestärkt wird und, falls notwendig, sich bei den Partnerländern für entsprechende Anpassungen einzusetzen“.

Ein Vertreter der CDU/CSU sprach von „komplexen Verflechtungen“ entlang globaler Liefer- und Produktionsketten. Eine „Generalverurteilung“ deutscher Unternehmen gehe am Thema vorbei. Um Katastrophen wie den Fabrikeinsturz in Bangladesch zu verhindern seien Entwicklungsländer etwa bei der Bauaufsicht und beim Arbeitsrecht auch selbst gefordert. Auch ein Vertreter der SPD-Fraktion sprach davon, dass es nicht darum gehen könne „unsere Unternehmen in Alleinhaftung“ zu nehmen. Die Absage verschiedener Unternehmen, an der von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) angestoßenen Initiative für ein Textilbündnis teilzunehmen, zeige jedoch auch, dass freiwillige Selbstverpflichtungen allein nicht ausreichten.

Ein Vertreter der Grünen bezeichnete den Koalitionsantrag als „nett und niedlich“ - freiwillige Selbstverpflichtungen seien „ein Schritt zurück“. Es gehe nicht darum, deutsche Unternehmen in Alleinhaftung zu nehmen, sondern darum, international zu gesetzlichen Mindeststandards zu kommen. Auch ein Vertreter der Linksfraktion forderte eine „gesetzliche Verbindlichkeit“. Bei Themen wie Unternehmensstrafrecht und Sorgfaltspflichten von Unternehmen hinke Deutschland international „massiv hinterher“.

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