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05.11.2014 Ausschuss für Arbeit und Soziales — hib 556/2014

Reform der Asylbewerberleistungen

Berlin: (hib/CHE) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2592) zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) angenommen. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke konnten sich mit ihrer Forderung nach Abschaffung des Gesetzes nicht durchsetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen (18/2736) und ein Antrag der Linken (18/2871) fanden keine Mehrheit.

Mit den Änderungen setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2012 um, in dem die Richter die bisherigen Geldleistungen für Asylbewerber als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt und eine transparente Berechnung der Bedarfssätze gefordert hatten. Im Zentrum des Entwurfs, der am Donnerstag in dritter Lesung vom Bundestag beraten wird, steht deshalb die Anhebung dieser Geldleistungen und deren regelmäßige Überprüfung analog zu den Bedarfssätzen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV und Sozialhilfe). Auch ist unter anderem geplant, Kindern und Jugendlichen bereits von Beginn ihres Aufenthaltes an Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu gewähren. Die Dauer des Bezugs von Grundleistungen nach dem AsylbLG soll von derzeit 48 auf 15 Monate verkürzt werden, so dass nach Ablauf dieser Frist Leistungen entsprechend dem SGB-XII bezogen werden können. Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel nach Paragraf 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge) werden aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG insoweit herausgenommen, als dass sie Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, wenn die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung 18 Monate zurückliegt.

In der Debatte verteidigten Union und SPD nochmals ihren Entwurf als eine „Eins-zu-Eins-Umsetzung“ des Karlsruher Urteils. Es gebe in einigen Punkten deutliche Verbesserungen, auch wenn natürlich klar sei, dass mit dem Gesetzentwurf nicht alle offenen Fragen der Flüchtlingspolitik beantwortet werden können, hieß es aus der SPD-Fraktion. Sie betonte die Notwendigkeit, unter anderem bei der Gesundheitsversorgung „weitere Schritte“ gehen zu wollen. Im Übrigen verwies sie auf die Umsetzung einer Protokollnotiz des Bundesrates noch bis Ende des Jahres, mit der weitere Verbesserungen für Flüchtlinge verbunden seien. Die Union betonte, dass die durch den Bund geschaffenen Rahmenbedingungen den Bundesländern bereits jetzt einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Gesundheitsversorgung ermöglichten. Man dürfe ferner nicht so tun, als sei es ganz einfach, das AsylbLG abzuschaffen, denn dadurch würden die Kommunen weiter finanziell belastet. Dies dürfe nicht passieren. Die Fraktion lobte das AsylbLG als Garant des sozialen Friedens gerade in den Großstädten. Grüne und Linke hielten dagegen, dass der Gesetzentwurf nicht den Nachweis erbringe, dass Asylsuchende ein anderes Existenzminimum benötigten als Menschen, die Leistungen nach dem SGB-II beziehen (Hartz IV). Dies habe das Bundesverfassungsgericht jedoch verlangt, betonten beide Fraktionen. Sie kritisierten die Berechnung der Leistungen als nach wie vor nicht nachvollziehbar und hielten an ihrer Forderung fest, die Sonderbehandlung von Asylsuchenden zu beenden.

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