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05.11.2014 Finanzausschuss — hib 559/2014

Weg zur europäischen Bankenunion ist frei

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch den Weg zur Schaffung der europäischen Bankenunion frei gemacht. Mit der Zustimmung zu zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung werden die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in Schieflagen europäisch gemeinsam geregelt. Ziel ist es, eine Gefährdung der Finanzstabilität zu verhindern. Außerdem wird ein europäischer Abwicklungsfonds geschaffen.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem weiteren „Meilenstein“ in der europäischen Finanzmarktregulierung, nachdem bereits mit Wirkung zum 4. November 2014 die Europäische Zentralbank (EZB) für die Aufsicht über die wichtigsten Banken zuständig geworden sei. Ein Sprecher verwies auf die neuen Haftungskaskaden, die das Ziel hätten, dass der Steuerzahler nicht zur Bankenrettung herangezogen wird. Zum europäischen Abwicklungsfonds erklärte er, der schon existierende nationale Abwicklungsfonds sei die „Blaupause für Europa“ gewesen. Die SPD-Fraktion schloss sich dem Begriff „Meilenstein“ an. Noch vor wenigen Jahren hätte man sich nicht vorstellen können, dass solche gemeinsamen Regelungen geschaffen werden könnten. Es sei wichtig, dass sich die Finanzmarktkrise nicht wiederholen könne. Und es sei wichtig, dass der Steuerzahler „nicht wieder der Dumme“ sei und bei Bankenschieflagen haften müsse.

Der Sprecher der Linksfraktion erinnerte daran, dass Meilensteine Steine seien und auch zu „Stolpersteinen“ werden könnten. Er bezeichnete es als falsche Entscheidung, der EZB die Aufsicht über die Banken zu übertragen. Die Neuregelung der Bankenabwicklung sei auf den Euroraum beschränkt und lasse Großbritannien mit dem besonders wichtigen Finanzplatz London außen vor. Und schließlich sei auch nach der Neuregelung ein Finanzkonglomerat wie die Deutsche Bank nicht beherrschbar. Zudem kritisierte die Linksfraktion, dass Genossenschaftsbanken und Sparkassen in einen Fonds einzuzahlen hätten, aus dem sie wegen ihrer eigenen Sicherungssysteme nie etwas haben würden.

Die Schaffung einer europäischen Aufsicht und eines europäischen Bankenabwicklungsmechanismus habe man seit Jahren gefordert, erklärte ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bei Schieflagen von ganz großen Banken werde die Regelung aber nicht funktionieren. Diese Institute seien zu groß und müssten daher kleiner werden. Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich für die Neuregelung aus, lehnten aber die Teile ab, in denen es um die Verlängerung des Finanzmarktstabilisierungsfonds Soffin ging.

Mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie von Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion beschloss der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines BRRD-Umsetzungsgesetzes (18/2575, 18/2626). Mit dem Entwurf wird die EU-Abwicklungsrichtlinie umgesetzt. Kreditinstitute haben in Zukunft Sanierungspläne zur Vorbereitung auf den Krisenfall zu erstellen. In dem Plan sollen Handlungsoptionen beschrieben werden, die die Geschäftsleistung ergreifen will, um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren und die Überlebensfähigkeit des Instituts zu sichern, „ohne dass es auf aus Steuergeldern finanzierte Stabilisierungsmaßnahmen angewiesen ist“.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse erhalten, um im Fall einer Bestandsgefährdung eines Instituts eine geordnete Abwicklung betreiben zu können und dabei die Finanzstabilität zu wahren sowie öffentliche Mittel und gedeckte Einlagen der Kunden zu schützen. „Zu den Befugnissen der Abwicklungsbehörde gehören insbesondere die Instrumente der Gläubigerbeteiligung, der Unternehmensveräußerung, der Übertragung auf ein Brückeninstitut und der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft“, schreibt die Bundesregierung. Die derzeit erhobene Bankenabgabe soll durch die Einführung einer neuen, den Vorgaben der Richtlinie entsprechenden Bankenabgabe abgelöst werden. Das Geld soll im Restrukturierungsfonds gesammelt werden und zur Finanzierung künftiger Abwicklungsmaßnahmen herangezogen werden können. Zuvor hatte die Koalition mit noch 47 Änderungsanträge eingebracht, die vom Ausschuss beschlossen wurden.

Ebenfalls mit Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion stimmte der Finanzausschuss dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (18/2576, 18/2627) zu. Die bisher in nationaler Regie geführten nationalen Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Banken sollen auf den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden. Hauptziel des Abwicklungsregimes ist es nach Angaben der Bundesregierung, „dass in Zukunft nicht mehr die Steuerzahler, sondern vorrangig die Finanzinstitute selbst für die Kosten von Bankenproblemen aufkommen“.

Von der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurden drei Anträge der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen zur Bankenunion (18/97, 18/98, 18/774).

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