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12.11.2014 Ausschuss für Arbeit und Soziales — hib 574/2014

Inklusion: Anträge finden keine Mehrheit

Berlin: (hib/CHE) Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke konnten sich mit ihren Vorschlägen zur Umsetzung eines Bundesteilhabegesetzes und weiterer Maßnahmen zur gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen nicht durchsetzen. Am Mittwochmorgen lehnte der Ausschuss für Arbeit und Soziales die vier Anträge (18/1949; 18/972; 18/977; 18/2878) der Oppositionsfraktionen mit der Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. Die CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion begründeten dies in erster Linie mit dem Verweis auf den bereits laufenden Prozess im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ein Bundesteilhabegesetz unter Einbeziehung möglichst vieler gesellschaftlicher Akteure zu erarbeiten.

„Wir setzen auf Gründlichkeit. Ein Schnellschuss wäre jetzt kontraproduktiv“, hieß es aus der Unionsfraktion. Man sei sich fraktionsübergreifend einig, dass es Verbesserungen für Behinderte geben müsse. Jedoch lehnt es die Fraktion ab, dafür neue Entscheidungsstellen zu etablieren und den Kreis der Leistungsberechtigten auszuweiten. „Wir wollen ein stärkeres Wunsch- und Wahlrecht und eine stärkere Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt. Aber wir wollen keine neue Ausgabendynamik“, betonte die Unionsfraktion. Außerdem zeigte sie sich offen für die Oppositionsforderung nach einer veränderten Einkommens- und Vermögensanrechnung beim Bezug von Teilhabeleistungen.

Die SPD wollte den Vorwurf der Untätigkeit auch nicht gelten lassen: „Wir wollen mit dem Bundesteilhabegesetz raus aus der Fürsorge. Wir etablieren darin das Prinzip des Nicht-ohne-uns, also der Mitsprache der betroffenen Menschen. Das ist ein Quantensprung.“ Aber der brauche auch Zeit. Als weitere Ziele für ein solches Gesetz nannten die Sozialdemokraten auch, unabhängige Beratungsstellen für behinderte Menschen zu etablieren und deren betriebliche Interessenvertretungen auszubauen.

Die Grünen stellten klar, dass sie in vielen Punkten keinen Widerspruch zwischen Schnelligkeit und Gründlichkeit erkennen können. Es gebe viele Verbesserungen, die außerhalb eines Teilhabegesetzes zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch leicht und schnell umgesetzt werden könnten. „Da kann man mit geringem Aufwand viel für die Menschen erreichen“, so die Grünen. Sie widersprachen auch dem Eindruck, sie wollten die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen abschaffen: „Uns geht es nicht darum, stationäre Einrichtungen abzuschaffen, sondern das System zu transformieren.“

Wie die Grünen, so bekräftigten auch die Linken noch einmal ihre Forderung, dass Einkommen und Vermögen von Bürgern, die Teilhabeleistungen für die Bewältigung ihres Alltags benötigen, nicht mit diesen verrechnet werden sollten. Es könne nicht sein, dass Menschen, die studiert haben, die unter erschwerten Bedingungen einen hohen Einsatz für ihre berufliche Qualifikation geleistet haben und auch in einem gut dotierten Beruf arbeiten, nie über ein Leben über Sozialhilfeniveau hinauskommen. „Menschenrecht ist Menschenrecht. Das darf man nicht unter einen Kostenvorbehalt stellen“, hieß es aus der Fraktion.

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