Grüne: Kinderrechte ins Grundgesetz
Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für mehr politische Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen ein. In einem Antrag (18/3151) ordert sie deshalb unter anderem die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorzulegen. Kinder müssten als Träger eigenständiger Rechte definiert und ihre Beteiligungsrechte bei den sie betreffenden Angelegenheiten konkretisiert werden. Zudem müsse das Wahlalter bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre gesetzlich gesenkt werden. Zusätzlich fordern die Grünen ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche zu eigenständigen Leistungsberechtigten im Sozialgesetzbuch VIII macht, die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und die Vorlage eines Nationalen Aktionsplanes für Kinder- und Jugendbeteiligung durch die Bundesregierung. Ebenso müsste die Realisierung kindgerechter Lebensbedingungen und jugendgerechte Beteiligungsverfahren im Bundesbaugesetz verankert werden.
„Kinder und Jugendliche sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft“, schreiben die Grünen in der Begründung ihres Antrages. Deshalb müsse bei allen Planungen und Entscheidungen, die ihre Rechte berühren, ihr Wohl und ihre Wünsche berücksichtigt werden. Jugendliche hätten eigene demokratische Grundrechte, die gewährleistet werden müssten.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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