NVA-Verletztenrente nicht anrechnen
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert, NVA-Verletztenrenten nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. In einem Antrag (18/3170) führen die Abgeordneten aus, dass bei Wehrpflichtigen der DDR, die wegen einer erlittenen Schädigung bei der Nationalen Volksarmee (NVA) eine Verletztenrente nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch erhalten, diese mit der Grundsicherung verrechnet wird. Dies sei eine Ungleichbehandlung gegenüber Dienstgeschädigten der Bundeswehr, deren Dienstentschädigungsrenten als privilegiertes Einkommen gelten und deshalb nicht angerechnet werden, heißt es in dem Antrag. Bis zum 30. September 2015 soll die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorlegen, der diese Ungleichbehandlung beendet, verlangt Die Linke.
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