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03.12.2014 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — hib 620/2014

DFG muss immer mehr Anträge ablehnen

Berlin: (hib/ROL) „Wissenschaft, Forschung und Lehre sind kein Nebeneinander sondern gehören zur Wissenschaftsfreiheit“, betonte Professor Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) am Mittwochvormittag vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im Berliner Paul-Löbe-Haus. Die DFG ist die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland und verfügt über 96 Mitglieder, wovon 69 Universitäten sind. Zu ihrer Kernaufgabe gehört es, die besten Forschungsvorhaben von Wissenschaftlern an Hochschulen und Forschungsinstituten auszusuchen und diese finanziell zu unterstützen.

Die DFG, die in allen Disziplinen Wissenschaftler fördert, steht jedoch zunehmend vor einem Problem, wie Professor Strohschneider verdeutlichte. Obwohl die DFG in den letzten Jahren stetige Mittelzuwächse bewilligt bekommen habe, können sie nur noch rund 30 Prozent der Anträge positiv bescheiden. Der Grund: Es würden immer mehr und immer teurere Anträge bei der DFG gestellt. „Die DFG kommt zunehmend in die Situation, für die Grundfinanzierung an Hochschulen einzuspringen“, machte Strohschneider das Dilemma deutlich. Denn eigentlich seien die DFG-Mittel als Drittmittel gedacht, die zusätzlich zu der Grundfinanzierung exzellente Forschung ermöglichen sollen. In diesem Kontext warnte Strohschneider davor, dass die „Unterfinanzierung der Universitäten“ letztlich auch dazu führen könnte, dass die Freiheit von Forschung und Lehre in Deutschland de facto eingeschränkt werde. „Die Verhältnismäßigkeit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein Wissenschaftler nicht mehr fragt, was brauche ich für meine Forschung, sondern was forsche ich, um an Geld heran zu kommen“, sagte Strohschneider. Grundsätzlich begrüßte er deshalb auch noch mal ausdrücklich die vom Bundestag kürzlich beschlossene Grundgesetzänderung des Paragraphen 91b, wonach es dem Bund nun möglich ist, kontinuierlich und institutionell Hochschulen zu fördern. Dieser Grundgesetzänderung muss der Bundesrat noch am 19. Dezember zustimmen.

Auch die Generalsekretärin der DFG, Dorothee Dzwonnek, ging auf das Problem der hohen Zahl von Anträgen ein. Sie schilderte, dass es mittlerweile in einigen Fällen Schwierigkeiten bereite, bei den aus finanziellen Gründen nötigen Ablehnungen, inhaltlich überzeugende Begründungen zu finden. Seit 2009 sei die Anzahl der Anträge jeweils jährlich um 3.000 gestiegen und es seien mittlerweile 14.000 Gutachter für die DFG tätig, die teilweise auch aus dem Ausland kämen. Insgesamt fördere die DFG derzeit rund 30.000 Projekte.

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