Kompetenzen bei Windrad-Rettung
Berlin: (hib/MIK) Die föderale Kompetenzverteilung des Grundgesetzes setzt sich in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) fort und zwar ohne weiteren Zuordnungsakt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3353) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3140) zu „Rettungsmaßnahmen an Offshore-Windenergieanlagen und Zuständigkeiten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone“.
Das Havariekommando arbeite bei der Erstellung, Evaluierung und Fortschreibung seiner Strategie- und Fachkonzepte mit den Vertretern der entsprechenden Bundes- und Landesbehörden, mit Verbänden und Organisationen sowie wissenschaftlichen Institutionen fachlich eng zusammen, heißt es weiter. Dazu zähle auch die strukturierte Einbindung in konzeptionelle Überlegungen sowie die gemeinschaftliche Entwicklung von Strategien und Konzepten.
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