Anhörung zum CETA-Abkommen
Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird eine öffentliche Anhörung zum europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) durchführen. Die zweistündige Anhörung findet am Montag, den 15. Dezember 2014, ab 14.00 Uhr im Sitzungssaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses statt.
Grundlage der öffentlichen Anhörung sind zwei Oppositionsanträge. So fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/2604), dass die Bundesregierung soll das CETA-Abkommen, dessen Text bereits ausformuliert ist, vor der Paraphierung sowohl in den EU-Gremien als auch öffentlich als nicht annehmbar zurückweisen. Genauso wie die Linksfraktion wendet sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (18/2620) gegen Klageprivilegien für Konzerne durch die Einrichtung internationaler Schiedsgerichte und verlangt eine Ablehnung des Vertragsentwurfs. Die Anhörung wird aufgeteilt: In der ersten Stunde geht es um allgemeine Fragen, in der zweiten Stunde um das Investor-Staat-Schiedsverfahren.
Als Sachverständige wurden geladen: Felix Neugart (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, DIHK), Tomas Nieber (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, IG BCE), Rupert Schlegelmilch (EU-Kommission), Professor Gabriel Felbermayr (ifo Institut- Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München), Professor Franz Mayer (Universität Bielefeld, Fakultät Rechtswissenschaft), Thomas Fritz (PowerShift), Professor Rainhard Quick (Verband der Chemischen Industrie in Brüssel, VCI), Professor Steffen Hindelang (Freie Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft), Professor Ursula Kriebaum (Universität Wien, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen), Pia Eberhardt (Corporate Europe Observatory, CEO) und Stephan Schill (Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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