Betreiber für Brandschutz zuständig
Berlin: (hib/MIK) Es gibt weder internationale noch europäische oder nationale Rechtsgrundlagen, die die Bundesregierung zur Einrichtung eines öffentlichen Brandschutzwesens in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) verpflichten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3379) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3225). Die Betreiber seien verpflichtet, im Rahmen des einzureichenden Schutz- und Sicherheitskonzepts sowohl für Offshore-Windenergieanlagen als auch für Wohn- und Umspannplattformen darzulegen, wie bei Ausbruch eines Feuers eine Brandbekämpfung erfolgen wird, heißt es weiter.
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