Betreiber für Brandschutz zuständig
Berlin: (hib/MIK) Es gibt weder internationale noch europäische oder nationale Rechtsgrundlagen, die die Bundesregierung zur Einrichtung eines öffentlichen Brandschutzwesens in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) verpflichten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3379(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3225(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Betreiber seien verpflichtet, im Rahmen des einzureichenden Schutz- und Sicherheitskonzepts sowohl für Offshore-Windenergieanlagen als auch für Wohn- und Umspannplattformen darzulegen, wie bei Ausbruch eines Feuers eine Brandbekämpfung erfolgen wird, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Susanne Ködel (Volontärin), Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein