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09.12.2014 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 636/2014

Entschädigung für NS-Opfer in Italien

Berlin: (hib/AHE) Nach Entschädigungen für NS-Opfer in Italien erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3333). Das italienische Verfassungsgericht habe in einer Entscheidung Ende Oktober 2014 NS-Opfern wieder die Möglichkeit eröffnet, Entschädigungsklagen gegen Deutschland zu führen, schreiben die Abgeordneten. Ein Gesetz, das Deutschland vor solchen Klagen schützen sollte und italienischen Gerichten die Zuständigkeit für diese entzogen habe, sei für verfassungswidrig erklärt worden.

Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, ob die Bundesregierung der Bewertung des italienischen Verfassungsgerichtes zustimmt, dass es sich bei den in Frage stehenden NS-Verbrechen wie Deportation, Zwangsarbeit und Massenmorde um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit handelt. Außerdem soll die Bundesregierung darlegen, ob sie „auch in Zukunft den italienischen NS-Opfern keine Entschädigung auszahlen wird“ und wie hoch sie die Wahrscheinlichkeit einschätzt, „dass künftig wieder mit der Beschlagnahmung deutschen Staatseigentums in Italien, etwa der Villa Vigoni oder von Konten der Deutschen Bahn AG, zu rechnen ist, um die Zwangsvollstreckung von Entschädigungsurteilen vorzunehmen“.

Die Abgeordneten argumentieren, dass sich Deutschland mit den in den 1960er Jahren an Italien geleisteten „Globalzahlungen“ in Höhe von rund 40 Millionen D-Mark „nicht aus seiner finanziellen Verantwortung für NS-Opfer freikaufen“, könne. Aus Sicht der Fragesteller sei die Bundesregierung „jetzt endgültig gefordert, entweder auf die NS-Opfer zuzugehen und ihnen angemessene Entschädigungen anzubieten, oder die Urteile der italienischen Justiz anzuerkennen“.

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