Gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland
Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die Situation gleichgeschlechtlicher Ehen. In einer Kleinen Anfrage (18/3349) will sie unter anderem wissen, wie viele gleichgeschlechtliche Ehen es in Deutschland gibt, ob der Bundesregierung Probleme bei der Ausstellung von Eheurkunden für gleichgeschlechtliche Ehepaare bekannt sind und wie sie diese gegebenenfalls zu lösen gedenkt. Hintergrund der Anfrage ist der Fall eines Ehepaares, bei dem der transsexuelle Ehemann nach der Hochzeit eine personenstandsrechtliche Änderung zur Frau hatte vornehmen lassen. Die Ausstellung einer neuen Eheurkunde mit dem weiblichen Vornamen durch das Standesamt sei jedoch mit dem Hinweis, es existiere kein Formular für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen, verweigert worden. Nach der Änderung des Transsexuellengesetzes im Jahr 2009 sind gleichgeschlechtliche Ehen im Fall einer Änderung des Personenstandes eines Ehepartners möglich.
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