+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

17.12.2014 Petitionsausschuss — hib 649/2014

Finanzierung von Krankenhäusern

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen, die Finanzierung von Krankenhäusern in strukturschwachen, ländlichen Gegenden zu verbessern. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine darauf abzielende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu überweisen sowie den Länderparlamenten zukommen zu lassen.

In der Petition wird die derzeitige Praxis der Krankenhausfinanzierung auf Basis eines pauschalisierenden Entgeltssystems (DRG-System) kritisiert. Die damit verbundene Regelung über die sogenannten Landesbasisfallwerte führe systematisch dazu, dass die medizinische Grund- und Notfallversorgung mit Krankenhäusern in strukturschwachen, ländlichen Gegenden „nicht mehr aufrechterhalten werden kann“, urteilen die Petenten. Dem gegenüber stünde in strukturstärkeren, dichter besiedelten Bundesländern eine überdurchschnittliche Versorgung infolge einer nachhaltigen, auch künftig noch geltenden, überdurchschnittlichen Finanzierung der Krankenhauslandschaft.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, wurde im Jahr 2003 mit der Einführung des DRG-Systems ein pauschalisierendes Entgeltsystem geschaffen, welches dem Grundsatz „gleicher Preis für gleiche Leistung“ folge. Im Rahmen einer mehrjährigen Anpassungsphase sei den Krankenhäusern Gelegenheit gegeben worden, ihre Strukturen so anzupassen, dass die Krankenhausfinanzierung durch einen landeseinheitlichen Preis (Landesbasisfallwert) sichergestellt werden kann. Seit 2003 erfolge zudem eine Annäherung der Landesbasisfallwerte an einen Korridor um einen einheitlichen Basisfallwert, wovon unter anderen auch Krankenhäuser in Schleswig-Holstein profitiert hätten.

Nach Aussage des BMG gibt es des Weiteren die Möglichkeit von Sicherstellungszuschlägen. Diese könnten vereinbart werden, wenn dies für die Vorhaltung von Leistungen, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfes mit Fallpauschalen nicht kostendeckend finanzierbar und dennoch zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind, notwendig sei.

Dem Petitionsausschuss gegenüber teilte das Ministerium laut Beschlussempfehlung außerdem mit, dass für die aktuelle Legislaturperiode vorgesehen sei, Unterschiede in den Landesbasisfallwerten, die sich nicht durch Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur oder der unterschiedlichen Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen begründen ließen, aufzuheben. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle dazu Eckpunkte erarbeiten. „Eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Eckpunkte soll zum 01.01.2016 in Kraft treten“, heißt es weiter.

Was die Sicherstellungszuschläge angeht, so wird in der Vorlage auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU- und SPD-Fraktion verwiesen. Darin sei vorgesehen, dass die Möglichkeiten, Sicherstellungszuschläge zu vereinbaren, gesetzlich konkretisiert werden solle. Die Festlegung der Kriterien soll demnach durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgen.

Marginalspalte