Umsetzung des Inklusionsgebotes
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Großen Anfrage (18/3460) nach der Umsetzung des Inklusionsgebotes in Deutschland. Darin verweisen die Abgeordneten auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2009 in Deutschland in Kraft trat und die in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens die Forderungen nach Barrierefreiheit, Inklusion, Selbstbestimmung und voller Teilhabe festschreibt. Die Linke kritisiert den daraufhin von der Bundesregierung im Jahr 2011 beschlossenen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Konvention als ernüchternd, da er „zu wenig Konkretes“ enthalte. Auch sei ein offener, inklusiver und für Behinderte zugänglicher Arbeitsmarkt noch lange nicht in Sicht. Vor diesem Hintergrund stellen die Abgeordneten der Bundesregierung Fragen zu verschiedenen gesellschaftlichen Themenfeldern, unter anderem zu menschenrechtlichen Rahmenbedingungen, zur inklusiven sozialen Infrastruktur, zur barrierefreien Mobilität, zum inklusiven Bildungswesen, zur Arbeitswelt und dem Gesundheitswesen. So soll die Bundesregierung unter anderem beantworten, welche Konzepte sie gemeinsam mit den Bundesländern plant, um eine schrittweise, umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen umzusetzen. Außerdem will die Fraktion wissen, ob Änderungen am NAP geplant sind und wie sich die Inklusionsquote im Bildungswesen in den vergangenen Jahren entwickelt hat.
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