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04.11.2015 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Ausschuss — hib 568/2015

Linke scheitert mit Kältemittel-Verbot

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke ist am Mittwochmorgen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit einem Antrag zum Verbot des Kältemittels R1234yf gescheitert. Das Kältemittel wird in Fahrzeugen in Klimaanlagen eingesetzt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten gegen einen entsprechenden Linken-Antrag (18/4840). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Ein Vertreter der Linken-Fraktion begründete den Antrag mit den Risiken, die durch die Verwendung des Mittels entstünden. Das Mittel sei „hochentzündlich“ und im Brandfall entstünden sehr giftige Gase. Zwar könne die Automobilindustrie auf die Einhaltung der Vorschriften verweisen, in diesen sei aber bisher keine Rauch- und Brandprüfung vorgesehen. Der Linken-Vertreter sagte, dass er nicht davon ausgehe, mit dem Antrag Erfolg zu haben. Wichtig sei aber, dass die Gefahr öffentlich bekannt gemacht werde.

Ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU kritisierte an dem Linken-Antrag, dass der Begriff „hochentzündlich“ falsch verwandt werde. Es könne aber nicht völlig ausgeschlossen werden, dass beim Verbrennen des Kältemittels giftige Gase entstünden. Das Thema sei aber sehr komplex. Hinsichtlich der von den Linken vermuteten Gefahren verwies der CDU/CSU-Vertreter darauf, dass weltweit bereits über zehn Millionen Fahrzeuge mit dem Mittel ausgestattet worden seien. Wären die Risiken so groß, wie von den Linken vermutet, wäre das bereits offensichtlich.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion sagte, dass ein Komplettverbot nicht sinnvoll sei, da viele Menschen auf ihre Klimaanlage nicht verzichten wollten. Es gebe kein vollkommen risikofreies Kühlmittel. Es sei aber auf einen Wechsel der Industrie hin zu CO2 als Kältemittel zu setzen.

Ähnlich äußerte sich ein Vertreter der Grünen-Fraktion. Die Industrie habe, um klimafeindliche Kältemittel zu ersetzen, auf einen „falschen Technologiepfad“ gesetzt. CO2 wäre die bessere Lösung. Auch die Bundesregierung sei in der Pflicht, Forschung und Entwicklung in diesem Bereich voranzutreiben.

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